Früher Grüne Versicherungskarte, jetzt Vollmacht
Die Erstellung der Internationalen Versicherungskarte, früher bekannt als „Grüne Versicherungskarte“, ist für das europäische Ausland nicht mehr erforderlich. Das europäische Kennzeichenabkommen besagt: Das amtliche Kennzeichen eines Fahrzeugs gilt als Nachweis der Kfz-Haftpflichtversicherung. Erfahren Sie hier mehr zu den Einreisebestimmungen.
Gut zu wissen:
- Das Abkommen gilt in den EWR-Mitgliedsstaaten (Europäischer Wirtschaftsraum) und in der Schweiz. Ist man in diesen Ländern mit seinem Fahrzeug unterwegs, benötigt man keine gesonderte Versicherungskarte mehr.
- Es genügt eine Vollmacht des Fahrzeughalters. Sie ist ein zeitlich begrenzter Versicherungsnachweis.
Für die Erstellung einer Vollmacht zur Grenzüberschreitung benötigen wir Ihre vollständigen persönlichen Daten. Füllen Sie bitte dazu das untenstehende Formular aus. Wir erstellen Ihnen umgehend die Vollmacht für Ihre Reise ins Ausland und senden Ihnen diese an die von Ihnen angegebene E-Mail-Adresse.