Eine Straße umzingelt von Bäumen auf der ein weißes Auto fährt

Grüne Versicherungskarte

Benötigen Sie für Ihr Mietfahrzeug einen Versicherungsnachweis für das europäische Ausland? So einfach ist der Weg für Sie:

Früher Grüne Versicherungskarte, jetzt Vollmacht

Die Erstellung der Internationalen Versicherungskarte, früher bekannt als „Grüne Versicherungskarte“, ist für das europäische Ausland nicht mehr erforderlich. Das europäische Kennzeichenabkommen besagt: Das amtliche Kennzeichen eines Fahrzeugs gilt als Nachweis der Kfz-Haftpflichtversicherung. Erfahren Sie hier mehr zu den Einreisebestimmungen.

Gut zu wissen: 

  • Das Abkommen gilt in den EWR-Mitgliedsstaaten (Europäischer Wirtschaftsraum) und in der Schweiz. Ist man in diesen Ländern mit seinem Fahrzeug unterwegs, benötigt man keine gesonderte Versicherungskarte mehr. 
  • Es genügt eine Vollmacht des Fahrzeughalters. Sie ist ein zeitlich begrenzter Versicherungsnachweis.

Für die Erstellung einer Vollmacht zur Grenzüberschreitung benötigen wir Ihre vollständigen persönlichen Daten. Füllen Sie bitte dazu das untenstehende Formular aus. Wir erstellen Ihnen umgehend die Vollmacht für Ihre Reise ins Ausland und senden Ihnen diese an die von Ihnen angegebene E-Mail-Adresse.

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Ihr gewünschter Urlaubszeitraum

Länderliste

Der Europäische Wirtschaftsraum ist im Jahr 1994 durch ein Abkommen zwischen der Europäischen Union (EU) und den sogenannten EFTA-Staaten Island, Liechtenstein und Norwegen entstanden. Die EWR-Mitglieder bilden einen gemeinsamen Markt. Vertragsstaaten des EWR sind zum einen die 27 EU-Mitgliedstaaten – bitte kreuzen Sie ihr entsprechendes Urlaubsland an (Mehrfachnennungen sind möglich):
Hinweis: Die Schweiz ist weder EU- noch EWR-Mitglied, sie ist aber durch eine Reihe von bilateralen Verträgen mit der EU verbunden. In vielen Bereichen sind Schweizer Staatsangehörige daher EU-Bürgerinnen/EU-Bürgern gleichgestellt.
Die mit einem (*) markierten Felder sind Pflichtfelder.