Aufgrund des erhöhten Unfall- und Diebstahlrisikos für bestimmte Fahrzeugmarken bzw. - Modelle sind einige Länder von der Einreise ausgeschlossen. Bitte beachten Sie hierzu unbedingt die nachstehenden Regelungen sowie die aktuellen Allgemeinen Vermietbedingungen (AVB). Grundsätzlich benötigen Sie eine Vollmacht zur Grenzüberschreitung. Sollten Sie trotzdem mit unserem Mietfahrzeug in eines der gesperrten Gebiete fahren oder dies versuchen, so behalten wir uns das Recht vor, das Fahrzeug von Polizei/Grenzbehörden sicherstellen zu lassen, wobei wir gleichzeitig den Mietvertrag mit sofortiger Wirkung kündigen. Für den gesamten entstehenden Schaden machen wir Sie in vollem Umfang haftbar.
Der Auslandsservice der akf servicelease – immer ein Partner für Ihre Sicherheit.
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