Die KFZ-Versicherung ist immer Bestandteil des Langzeitmietvertrags - die Mietfahrzeuge sind gemäß gesetzlichen Vorgaben haftpflichtversichert. Hierbei besteht eine Deckungssumme von 100 Mio. EUR für Personen-, Sach- und Vermögensschäden, die Versicherungssumme beträgt bei Personenschäden maximal 15 Mio. EUR je geschädigter Person. Es besteht eine Teil- bzw. Vollkaskoversicherung durch den Vermieter. Schäden/Verluste für in oder auf dem Fahrzeug befindliche Sachen sind hierdurch versicherungstechnisch nicht gedeckt. Für jedes Fahrzeug wird individuell ein Selbstbehalt für alle Schäden vereinbart, die am Mietobjekt sowie Zubehör entstehen, je Schadensfall bis zur Höhe der vereinbarten Selbstbeteiligung.
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